
Michelrieth aktuell
Michelrieth ist eine
kleine Teilgemeinde der Stadt Marktheidenfeld im Landkreis Main-Spessart im
bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken.
Sie erfahren auf dieser Seite jeweils aktuell, wie die Evangelisch-Lutherische Kirche in
Bayern unter Führung von Landesbischof Johannes Friedrich in diesem
Ort tätig ist.

Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 9.8.2008
20.3. / 3.6.2007 - Evangelischer Pfarrer Reinhold Völler ermahnt
Katholiken - Zwar ist die römisch-katholische Kirche die Wiege der
"Inquisitio", d. h. der "Untersuchungen" gegenüber Andersgläubigen. Doch in
unserer Zeit waren es immer wieder die Evangelischen, die sich dieser in
Jahrhunderten bewährten Aufgabe der Kirche verpflichtet fühlten. Dies wurde
auch bei der Amtseinführung des neuen katholischen Pfarrers im Nachbarort
Esselbach deutlich. Während sich die Katholiken in der voll besetzten
Kirche über ihren Pfarrer freuten und die Kinder sangen "Du gehörst zu uns",
benutzte der evangelisch-lutherische Gemeindepfarrer Reinhold Völler den feierlichen Anlass, um in Gegenwart zahlreicher Amtsträger in Politik und
Kirche zu klagen, "dass unsere Gegend von
einer Sekte betroffen ist. Dies dürfen wir nicht vergessen"
(Main-Post, Main-Echo, 20.3.2007).
Gedanken an die Reformationszeit wurden wach, als Martin Luther die
Politiker ermahnte und z. B. an die Todesstrafe für "Sektenanhänger"
erinnerte (die in unserer Zeit natürlich abgeschafft ist, während man Martin
Luther jedoch weiter verehrt). Oder Gedanken an die 30er-Jahre des
vergangenen Jahrhunderts: Damals war es vor allem die Evangelische Kirche,
die bei den Regierenden das Verbot religiöser Minderheiten - wie der Zeugen
Jehovas und der Neuapostolischen Kirche - einforderte.
PS: Kurz nach dem von der Kirche "dankbar" aufgenommenen Verbot der Zeugen
Jehovas im Jahr 1933 kamen die "Zeugen" dann zu Hunderten in den KZs ums Leben bzw.
wurden anderweitig "erschossen, erhängt oder geköpft"
(Frankenpost, 15.1.1999) - was von der Kirche heute natürlich "bedauert"
wird. Die Zeugen Jehovas werden heute jedoch erneut von der Kirche bekämpft; wie z. B.
durch den evangelischen Dekan Michael Wehrwein aus Lohr in der Nachbarschaft
von Michelrieth.
(siehe
http://ww3.das-weisse-pferd.com/00_04/kirche_bekaempft_zeugen_jehovas.html)
3.6. / 16.6.2007 -
Evangelischer Pfarrer Michael Fragner wirft Urchristen zu Unrecht vor, über
Marktstände neue Mitglieder anzuwerben / Unseriöser Eintritt in die evangelische Kirche - Pfarrer Michael Fragner vom
"Beratungstelefon Michelrieth" sprach laut Stuttgarter Zeitung (31.5.2007)
davon, dass "Marktstände", an denen Freunde der Glaubensgemeinschaft
"Universelles Leben" Brot und Gemüse aus friedfertigem Anbau anbieten, dazu
dienen, "neue Mitglieder anzuwerben". Die Stuttgarter Zeitung
schreibt weiter: "Das weist der Sprecher von Universelles Leben,
Christian Sailer, heute aufs Schärfste zurück: ´Herr Fragner soll doch
Tatsachen nennen und nicht nur üble Behauptungen aufstellen.`" Tatsächlich
ist in ca. 23 Jahren kein einziger Fall einer solchen angeblichen Anwerbung
bekannt geworden.
Während es im Universellen Leben überhaupt keine Mitgliedschaft gibt
und auch für den gleichnamigen Trägerverein "Universelles Leben e.V." gar keine Mitglieder
angeworben werden, ist die Situation in den Kirchen ganz anders. Die
Mitgliedschaft erwirbt man durch den Kircheneintritt. Und dieser wird
in der Regel ungefragt mithilfe einer Taufe an Säuglingen vollzogen,
und er begründet gleichzeitig eine spätere Kirchensteuerpflicht.
Diese Taufe wird sogar als "heilsnotwendig" erachtet, und Ungetaufte seien
nach kirchlicher Lehre deshalb ständig von einer angeblichen "ewigen
Verdammnis" bedroht. Deswegen werden manche Taufen auch aus Angst um das
Seelenheil durchgeführt bzw. zur "Sicherheit", falls die kirchliche Lehre -
entgegen den Vermutungen der Leute - doch stimmen sollte. Und aus diesem
Grund hat die Kirche bei Lebensgefahr auch eine so genannte "Nottaufe"
eingeführt.
Würde eine kleinere Gemeinschaft auf ähnliche Weise Mitglieder rekrutieren, würden
das sofort die heftige Kritik der
Kirchenvertreter hervorrufen. Nur bei sich selbst halten
sie dies für "in Ordnung". Und es kommt noch etwas hinzu: Ein Kirchenaustritt wird - was die
meisten Menschen nicht wissen - von den beiden Großkirchen nicht wirklich
anerkannt. Auch der Aussteiger wird aus geistiger Sicht weiter als Glied
der Organisation betrachtet, was - gelinde gesagt - unseriös ist und deshalb auch als
typisches Merkmal von "totalitären Sekten" gilt. Nur von der
Kirchensteuerpflicht könne man sich laut kirchlicher Lehre befreien.
Lesen
Sie dazu
hier, was
z. B. der ehemalige Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern,
Johannes Hanselmann, dazu schrieb. Immer mehr Menschen treten deshalb
lieber gar nicht erst in die Kirche ein und muten dies auch ihren Kindern
nicht zu. Dabei hilft die Gewissheit: Der Schöpfergott und Jesus, der
Christus, machen keine Unterscheidung zwischen getauften und ungetauften
Kindern.
18.6. / 9.8.2008 - Evangelischer Mesner verlangt
vom Stadtrat Mithilfe bei der kirchlichen Inquisition - Thomas
Müller, der Mesner und einer der Wortführer in der Evangelisch-Lutherischen
Kirche in Michelrieth, findet sich nicht damit ab, dass viele staatliche
Behörden Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtungen gleich behandeln und
deren Glauben öffentlich nicht schlecht machen. Der engagierte
Kirchenmitarbeiter, der auch an zentraler Stelle im stattlichen kirchlichen Wohngebäude neben
der evangelischen St.-Michaels-Kirche wohnt, fordert vom Stadtrat in
Marktheidenfeld, dass dieser sich kritisch oder distanzierend über die
Urchristen im Universellen Leben äußern soll. Dabei beruft sich der
Kirchenmann in einem in der
Main-Post am 18.6.2008 veröffentlichten Leserbrief auf ein Urteil
des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 1993, das es der
evangelisch-lutherischen Kirche erlaubt, gegenüber den Urchristen bestimmte negative
Formulierungen verwenden zu dürfen. Zur Urteilsbegründung: Die von den Betroffenen als böse Verleumdung und Diskriminierung religiöser
Minderheiten erlebten kirchlichen Stellungnahmen würden als nicht strafbare
bzw. "juristisch zulässige" Meinungsäußerungen gewertet (siehe hier). Der Wahrheitsgehalt der Verleumdung wird dabei
aber nicht geprüft. Mit anderen Worten: Die Kirche darf ihre Meinung
äußern, auch wenn sie falsch ist und den Andersdenkenden verleumdet, wenn
sie dabei ein gewisses Maß (das für die Kirche allerdings unverhältnismäßig
groß bemessen ist) nicht überschreitet.
Nun appelliert der Mesner an den Stadtrat von Marktheidenfeld, dass dieser
es der Kirche gleich tut, und er schreibt: "Wann, frage ich, äußert sich der Stadtrat kritisch zu dieser Organisation oder
geht auf Distanz zu ihr?"
Zum Sachverhalt:
Die Urchristen im Universellen Leben sind staats- und gesetzestreu und
vertreten aktiv die Werte der Demokratie, die auch mit den urchristlichen
Prinzipien Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Einheit und Gerechtigkeit
übereinstimmen. Hinter Thomas Müller steht jedoch das evangelische Vorbild
Martin Luther, der z. B. für andersgläubige Prediger zu seiner Zeit die
Todesstrafe forderte. Sogar Bürgern, die diese Leute nicht denunzieren und
verraten, droht der evangelische Reformator in seiner Auslegung des 82.
Psalms die Todesstrafe an.
Luther wörtlich: "Und ein Bürger ist schuldig, wo solcher Winkelschleicher
(= Prediger ohne amtskirchlichen Auftrag) einer zu ihm kommt, ehe er
denselbigen hört, dass er es seiner Obigkeit ansage und auch dem Pfarrherrn,
des Pfarrkind er ist. Tut er das nicht, so soll er wissen, dass er als ein
Ungehorsamer seiner Obrigkeit wider seinen Eid tut und als ein Verächter
seines Pfarrherrn (dem er Ehre schuldig ist) wider Gott handelt, dazu selbst
schuldig ist und gleich auch mit dem Schleicher (Anmerkung: der hingerichtet
wird) ein Dieb und Schalk wird ..." (Der 82. Psalm durch D. M. L.,
geschrieben und ausgelegt Anno 1530, Tomos 5, S. 74 b ff.).
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